Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Munis Events – Stand: April 2025

1) Allgemeines und Vertragsparteien

1.1 Der Mietvertrag wird geschlossen zwischen Munis Events, Inhaber Nejat Cikla, Rheinstr. 34, 76532 Baden-Baden (Tel.: 07221 3984810, E-Mail: info@munis-events.de) – im Folgenden „Vermieter“ – und dem Mieter.

1.2 Mit schriftlicher Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Brief) akzeptiert der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).

1.4 Abbildungen und Beschreibungen auf der Website des Vermieters dienen der allgemeinen Information über die Mietgegenstände. Geringfügige Abweichungen (z. B. Farbe, Modell) bleiben vorbehalten und stellen keine Mängel dar.

1.5 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers bleiben, sofern anwendbar, unberührt.

1.6 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies jeweils im Text kenntlich gemacht oder ergibt sich aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

2) Mietgegenstand und Nutzung

2.1 Der Mietgegenstand ergibt sich aus dem individuell abgeschlossenen Mietvertrag bzw. der schriftlichen Buchungsbestätigung. Je nach Buchung kann dieser Hauptgeräte (z. B. Fotobox, Lautsprecher, Audio-Gästebuch) sowie dazugehöriges Zubehör (z. B. Stative, Drucker, Kabel) oder optionale Zusatzleistungen (z. B. Online-Galerie, individuelles Layout, Requisiten) umfassen.

2.2 Die Mietgegenstände verbleiben zu jeder Zeit im Eigentum des Vermieters. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

2.3 Der Mieter verpflichtet sich zu einem sachgemäßen Umgang mit den Mietgegenständen und zum Schutz vor Beschädigungen, Verlust oder Witterungseinflüssen. Bei Outdoor-Veranstaltungen hat der Mieter für geeigneten Wetterschutz zu sorgen (z. B. überdachter Standort, Schutz vor Regen).

2.4 Jegliche Veränderungen, unsachgemäße Eingriffe oder Manipulationen an den Mietgegenständen sind untersagt. Insbesondere dürfen Geräte nicht auseinandergebaut oder Hard- und Softwareeinstellungen nicht ohne Erlaubnis des Vermieters geändert werden.

2.5 Auftretende Schäden oder technische Probleme sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um weitergehende Schäden zu vermeiden. Der Mieter unterlässt eigenmächtige Reparaturversuche.

2.6 Sofern verfügbar, wird der Vermieter bei technischen Problemen eine Fehlerbehebung per Fernwartung (Remote-Zugriff) vornehmen. Dies setzt voraus, dass eine Internetverbindung am Einsatzort besteht und die Geräte ferngesteuert werden können.

2.7 Für die Nutzung optionaler Online-Funktionen (z. B. eine Online-Galerie für Fotos) ist ein funktionierender Mobilfunk- oder WLAN-Internetzugang am Veranstaltungsort erforderlich. Ohne eine ausreichende Internetverbindung stehen diese Funktionen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Grundfunktionalität der Mietgeräte (z. B. Fotografieren und lokales Speichern der Fotos bei einer Fotobox) bleibt auch ohne Internet gegeben. Online-Dienste wie das Hochladen in eine Online-Galerie sind Zusatzleistungen, die als freiwillige, kostenlose Services erbracht werden. Eine Rückerstattung bei Ausfall oder Einschränkung dieser Zusatzfunktionen ist ausgeschlossen.

2.8 Der Mieter stellt einen geeigneten Stromanschluss (220 V, haushaltsübliche Steckdose) in unmittelbarer Nähe des Aufstellungsorts zur Verfügung. Freiliegende Kabel sind vom Mieter so zu sichern (z. B. durch Abkleben), dass keine Stolper- oder Unfallgefahr besteht.

2.9 Der Mieter stellt sicher, dass Kinder, Gäste oder andere Dritte die Mietgegenstände nicht unsachgemäß verwenden oder manipulieren. Der Mieter haftet für Schäden, die durch seine Gäste oder Dritte während der Mietdauer verursacht werden, in gleicher Weise wie für eigenes Verschulden.

2.10 Sofern der Mieter die Nutzung optionaler Online-Funktionen (insbesondere die Einrichtung einer Online-Galerie) beauftragt, erklärt er sich mit der dafür erforderlichen Verarbeitung und Speicherung der Fotos sowie etwaiger personenbezogener Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze einverstanden. Der Mieter verpflichtet sich, betroffene Personen (z. B. abgebildete Gäste) vorab entsprechend zu informieren.

3) Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

3.1 Die Mietzeit (Nutzungsdauer) richtet sich nach dem individuell vertraglich vereinbarten Zeitraum und beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters.

3.2 Die Übergabe der Mietgegenstände erfolgt entweder durch persönliche Lieferung an den Veranstaltungsort durch den Vermieter (inklusive Aufbau vor Ort) oder durch Selbstabholung durch den Mieter am vereinbarten Standort. Bei Übergabe erhält der Mieter eine Einweisung in die Nutzung der Geräte. Rückfragen oder technische Unterstützung während der Mietzeit sind jederzeit über den bereitgestellten WhatsApp-Business-Kontakt des Vermieters möglich.

3.3 Bei Selbstabholung erfolgt die Rückgabe, sofern nicht anders vereinbart, am Abholort des Vermieters spätestens 24 Stunden nach der Abholung.

3.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt pünktlich, vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

3.5 Fehlende oder beschädigte Teile der Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Der Vermieter erhebt bei bestimmten Mietgegenständen eine Kaution, die vor Übergabe fällig wird. So beträgt die Kaution für eine Fotobox in der Regel 300 €, für eine JBL Partybox 100 €, sofern im Mietvertrag keine andere Höhe vereinbart wurde. Der genaue Kautionsbetrag wird dem Mieter vor Vertragsabschluss mitgeteilt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Zustands der Mietgegenstände wird die geleistete Kaution vollständig zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Fehlbestände vorliegen.

4) Zahlung und Stornierung

4.1.1 Privatkunden (Verbraucher): Der Mietpreis ist im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung vor dem Veranstaltungstermin oder nach individueller Absprache bar bei Übergabe der Mietgegenstände.

4.1.2 Geschäftskunden (Unternehmer): Die Zahlung erfolgt auf Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nicht abweichend vereinbart. Der Vermieter behält sich vor, bei Neukunden oder hohen Mietbeträgen eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

4.1.3 Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4.2.1 Eine Stornierung der Buchung ist bis 7 Werktage vor Mietbeginn kostenfrei möglich (ausgenommen individuell vereinbarte Sonderpreise oder Aktionen).

4.2.2 Wurde mit dem Mieter ein vom regulären Preis abweichender Sonderpreis (z. B. Aktionsrabatt oder individuell vereinbarter Rabatt) vereinbart, entfällt das Recht auf kostenfreie Stornierung. In diesem Fall wird bei einer Stornierung – unabhängig vom Stornierungszeitpunkt – eine Gebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Mietpreises fällig.

4.2.3 Bereits erbrachte Leistungen des Vermieters, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind, werden in jedem Fall berechnet. Dazu zählen z. B. individuell erstellte Layouts, grafische Anpassungen, Reservierungs- und Vorbereitungstätigkeiten.

4.2.4 Bei einer Stornierung weniger als 7 Werktage vor Mietbeginn – oder bei Nichtabholung bzw. Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne vorherige Stornierung – wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 75 % des vereinbarten Mietpreises fällig.

5) Haftung und Schäden

5.1 Der Mieter haftet für alle Schäden, Verluste oder Veränderungen an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit eintreten, sofern er diese zu vertreten hat. Dies umfasst auch Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Fahrlässigkeit des Mieters, seiner Gäste oder sonstiger Dritter, denen der Mieter den Zugang zu den Mietgegenständen gewährt.

5.2 Bei Schäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Mieters oder einer unsachgemäßen Nutzung der Mietgegenstände haftet der Mieter in vollem Umfang für Reparatur, Wiederbeschaffung und gegebenenfalls entgangenen Mieterlös.

5.3 Der Vermieter haftet nicht für Inhalte (Fotos, Videos, Audioaufnahmen oder sonstige Daten), die mithilfe der Mietgegenstände erstellt, gespeichert oder verbreitet werden. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der Mietgegenstände keine Rechte Dritter verletzt werden.

5.4 Treten technische Defekte oder Störungen auf, die nicht durch den Mieter oder dessen Umfeld verursacht wurden, bemüht sich der Vermieter um eine schnellstmögliche Behebung (z. B. mittels telefonischer Anleitung oder Fernwartung). Da es sich um Einzelgeräte handelt, kann im Falle eines Defekts keine Garantie für einen Ersatz vor Ort übernommen werden. Eine weitergehende Haftung des Vermieters für den Ausfall eines Mietgegenstands ist – abgesehen von der anteiligen Erstattung eines bereits gezahlten Mietpreises für die ausgefallene Mietzeit – ausgeschlossen.

5.5 Übliche Gebrauchsspuren an den Mietgegenständen stellen keinen Mangel dar. Eine Reinigung der Geräte nach normalem Gebrauch ist im Service enthalten. Bei übermäßiger Verschmutzung der Mietgegenstände (z. B. Flüssigkeiten, Essensreste, starke Verschmutzungen durch Outdoor-Einsatz) behält sich der Vermieter vor, dem Mieter die Kosten einer Sonderreinigung in pauschaler Höhe von 25 € in Rechnung zu stellen.

5.6 Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Schäden, die durch Witterungsbedingungen oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (höhere Gewalt) verursacht werden. Dazu zählen z. B. extreme Wetterereignisse, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

5.7 Der Vermieter haftet unbegrenzt für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Vermieters zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

6) Urheberrechte an Foto- und Videoaufnahmen

6.1 Sofern während der Veranstaltung mit den Mietgegenständen Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden, verbleiben die Urheber- und Nutzungsrechte an diesen Aufnahmen bei demjenigen, der die Aufnahme erstellt hat bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen Inhaber dieser Rechte ist (z. B. dem Fotografen oder der abgebildeten Person nach § 22 KUG). Der Vermieter erwirbt an den vom Mieter oder dessen Gästen erstellten Aufnahmen keine Rechte.

6.2 Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass bei der Anfertigung und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere hat der Mieter bei einer Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstigen Nutzung der Aufnahmen die erforderlichen Zustimmungen einzuholen (z. B. Einwilligung der abgebildeten Personen gemäß DSGVO/KUG). Der Vermieter übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechten Dritter durch vom Mieter oder seinen Gästen erstelltes Bild- oder Tonmaterial.

6.3 Der Vermieter nutzt Foto- oder Videoaufnahmen, die während der Mietzeit entstehen, grundsätzlich nicht ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Mieters zu eigenen Zwecken. Insbesondere wird der Vermieter solches Material nicht veröffentlichen oder zu Werbezwecken verwenden, es sei denn, der Mieter hat hierzu separat und ausdrücklich eingewilligt.

6.4 Sofern der Mieter der Nutzung bestimmter Aufnahmen zu Referenz- oder Werbezwecken zustimmt, darf der Vermieter das entsprechend freigegebene Foto- oder Videomaterial im vereinbarten Umfang verwenden (z. B. Veröffentlichung auf der Website oder in sozialen Medien zu Werbezwecken). Eine solche Zustimmung kann vom Mieter jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

7) Datenschutz und DSGVO

7.1 Während der Nutzung der Mietgegenstände digital erstellte Inhalte (z. B. Fotos auf einer Fotobox oder Sprachnachrichten in einem Audio-Gästebuch) werden zunächst lokal auf dem Gerät gespeichert. Ein Zugriff Dritter auf diese Daten während der Veranstaltung erfolgt nicht, sofern keine Online-Funktionen aktiv genutzt werden.

7.2 Nach Ende der Mietzeit und Rückgabe der Geräte werden sämtliche auf den Mietgegenständen gespeicherten personenbezogenen Daten und Aufnahmen routinemäßig vom Vermieter gelöscht, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit dem Mieter getroffen wurde (z. B. längere Bereitstellung einer Online-Galerie).

7.3 Der Mieter ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Mietgegenstände und der daraus resultierenden Aufnahmen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sofern Gäste auf Fotos oder Videos erkennbar sind oder personenbezogene Daten erfasst werden, hat der Mieter für eine entsprechende Aufklärung der betroffenen Personen zu sorgen (z. B. durch Hinweis auf eine Datenschutzerklärung oder Einholung von Einwilligungen, wenn erforderlich).

7.4 Bei Buchung und Nutzung der optionalen Online-Funktionen (insbesondere der Online-Galerie) stimmt der Mieter der dafür notwendigen Verarbeitung und Speicherung der entsprechenden Daten (Fotos, E-Mail-Adressen für Galeriezugänge etc.) im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze ausdrücklich zu. Der Mieter verpflichtet sich, im Falle der Online-Galerie-Nutzung seine Gäste darüber zu informieren, dass Fotos online bereitgestellt werden.

7.5 Die Bereitstellung und Nutzung einer Online-Galerie setzt eine funktionierende Internetverbindung voraus. Die vom Vermieter bereitgestellten Geräte verfügen über einen integrierten Mobilfunk-Router; die Verbindungsqualität hängt jedoch vom Standort ab. Eine unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Übertragung kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden. Eine Haftung oder Minderung des Mietpreises aufgrund begrenzter Konnektivität oder vorübergehender Ausfälle von Online-Diensten ist ausgeschlossen.

7.6 Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters (z. B. Name, Anschrift, Kontaktdaten) zum Zweck der Vertragsdurchführung und Kundenbetreuung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, außer wenn dies zur Vertragserfüllung (z. B. Lieferung durch Versanddienstleister) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind der Datenschutzerklärung des Vermieters zu entnehmen.

8) Personalisierte Empfangstafeln und Zubehörverkauf

8.1 Personalisierte Empfangstafeln (z. B. Willkommensschilder mit individuellem Text oder Design) sowie sonstige individualisierte Artikel werden erst nach vollständiger Zahlung hergestellt bzw. bestellt.

8.2 Die Fertigungs- und Lieferzeit für personalisierte Artikel beträgt je nach Aufwand ca. 10–20 Werktage ab Zahlungseingang. Kurzfristigere Lieferungen sind nur nach vorheriger Absprache und ggf. gegen Aufpreis möglich.

8.3 Ein Widerruf, Umtausch oder eine Rückgabe personalisierter Empfangstafeln oder individuell gefertigter Artikel ist nach Produktionsbeginn bzw. nach Zahlungseingang ausgeschlossen, da diese speziell für den Mieter angefertigt werden und keinen Wiederverkaufswert für den Vermieter haben.

9) Lieferung und Abholung

9.1 Eine Lieferung der Mietgegenstände innerhalb eines Umkreises von 25 km ab Baden-Baden (Firmensitz) erfolgt kostenlos. Für weitere Entfernungen wird eine Anfahrtpauschale in Höhe von 0,50 € pro Kilometer (Berechnung ab dem 26. km für die einfache Strecke) berechnet, sofern nicht individuell abweichend vereinbart.

9.2 Bei Selbstabholung der Mietgegenstände ist der Mieter für den sachgerechten Transport verantwortlich. Er hat für eine sichere Beförderung zu sorgen und die Mietgegenstände fristgerecht gemäß § 3 zurückzubringen. Etwaige Beschädigungen durch unsachgemäßen Transport gehen zu Lasten des Mieters.

9.3 Bei Lieferung an den Veranstaltungsort übernimmt der Vermieter den fachgerechten Aufbau der Geräte und nach Veranstaltungsende den Abbau und Abtransport. Der Mieter stellt sicher, dass dem Vermieter am Ende der Mietzeit der Zugang zum Veranstaltungsort zum vereinbarten Abholzeitpunkt ermöglicht wird.

10) Werbematerialien am Veranstaltungsort

10.1 Der Vermieter behält sich vor, während der Veranstaltung im Bereich der aufgestellten Mietgegenstände eigene Werbematerialien in dezentem Umfang zu platzieren (z. B. Visitenkarten, kleine Aufsteller oder Roll-Ups).

10.2 Die Platzierung solcher Werbemittel erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Eigenwerbung des Vermieters und wird so vorgenommen, dass die Veranstaltung oder der Ablauf nicht gestört wird.

10.3 Der Mieter kann der Aufstellung von Werbematerialien am Veranstaltungsort vorab widersprechen. In diesem Fall sieht der Vermieter von einer Platzierung entsprechender Materialien ab.

11) Schlussbestimmungen

11.1 Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters in Baden-Baden. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke.

11.3 Mit der Buchung der Mietgegenstände bestätigt der Mieter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiert sie als verbindlichen Vertragsbestandteil.

11.4 Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht, da die Vermietung ausschließlich zu einem spezifisch vereinbarten Termin erfolgt, der vertraglich festgehalten wird (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ebenso ist das Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Produkten wie personalisierten Empfangstafeln gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.